Dipl.-Psych.
Rebekka Müller

Psychologische Psychotherapeutin

Eine Psychotherapie findet regelmäßig statt, oft länger als nur ein paar Wochen oder Monate.

Sie und ich werden möglicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine Therapeuten/Patienten-Beziehung eingehen, in welcher Sie sich äußerst vertrauensvoll mir gegenüber öffnen. Absolute Diskretion meinerseits ist selbstverständlich, soll jedoch hier nicht unerwähnt bleiben.

Jeder Mensch, jedes Problem und jede individuelle therapeutische Maßnahme ist einzigartig.


Probatorische Sitzungen

Daher erfolgt nach dem Erstgespräch (psychologische Sprechstunde), welches dem gegenseitigen Kennenlernen dient und 50 Minuten dauert, eine diagnostische Phase, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Hierbei erfolgt durch therapeutische Gespräche, Fragebögen, strukturierte Interviews und der Erfassung ihrer Biographie die Erarbeitung eines Störungsmodells und die Erarbeitung Ihrer Therapieziele. Hieraus wird gemeinsam ein Behandlungsplan erstellt, der als Leitfaden der Behandlung dienen soll. Nach den probatorischen Sitzungen sollten Sie eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Therapie treffen können, sollten wissen, was auf Sie zukommen wird. Wir schaffen somit in den probatorischen Stunden eine Arbeitsgrundlage auf der die Behandlung erfolgt.

Ablauf und Kosten

Behandlung

Die Behandlung orientiert sich am gemeinsam erstellten Behandlungsplan, es erfolgt jedoch kein starres Festhalten. Er dient eher einem Leitfaden durch die Therapie. Die Behandlung erfolgt abgestimmt auf Ihre individuelle Problematik.

Je nach Problematik werden die Denkmuster gemeinsam überprüft, es können Konfrontationsübungen durchgeführt werden, traumatische Ereignisse bearbeitet werden, Spiegelübungen durchgeführt werden, Stuhldialoge erfolgen etc. So können beispielsweise in der Woche mehrere Sitzungen im Rahmen von Konfrontationsübungen erfolgen. Im Verlauf der Behandlung kann sich die Anzahl der Therapiestunden von einmal wöchentlich möglicherweise auf nur noch alle zwei Wochen verringern – je nach Behandlungsfortschritt.

Die Behandlung verursacht naturgemäß Kosten, welche erstattet werden können.

Abhängig von Ihrem Versicherungsverhältnis übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung bei psychischen Erkrankungen. Privat Versicherte Personen müssen mit ihrer Versicherung klären, in wieweit sie die Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin zahlt und wie die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme sind. Beihilfe berechtigte Personen beantragen die Übernahme der Kosten durch die Beihilfe führende Stelle.

Bei Sinnkrisen oder einem Coaching übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung nicht. Diese müssen von Ihnen übernommen werden.